Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte in der Behandlung von Design


Entwürfe von Designern sind nach dem Urheberrecht als eigenschöpferische künstlerische Leistungen geschützt. Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald der Künstler das Werk geschaffen hat und ist an die Person des Urhebers, also des Künstlers, gebunden.

Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Der Designer kann Ihnen jedoch Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen.

Je nach

  • Nutzungsumfang (Auflagenhöhe, räumlicher Verbreitung (regional, national, weltweit))
        
  • Nutzungszeitraum und -häufigkeit (einmalig z.B. für eine Veranstaltung, begrenzt für z.B. 1 Jahr, oder zeitlich unbegrenzt)
        
  • inhaltlich nach Nutzungszwecken
        
  • Art der Nutzungsrechtvergabe (einfach (mehrerer Lizenznehmer möglich) oder ausschließlich (ein einziger Lizenznehmer)

ergibt sich dafür ein bestimmtes Nutzungshonorar.

 

Diese scheinbare Einschränkung hat für Sie als Auftraggeber den Vorteil, nur für die Rechte zahlen zu müssen, die Sie auch wahrnehmen möchte. Mir als Grafik-Designerin gibt es die Möglichkeit Ihnen alternative Preisangebote machen zu können.

 

Zustimmung des Urhebers für Änderungen an seinem Werk

Auch wenn Sie als Auftraggeber das alleinige ausschließliche Nutzungsrecht für einen Entwurf (z.B. Ihr neues Firmenlogo) erworben haben und dieses nutzen können sooft und soviel Sie wollen, bedürfen eventuelle Änderungswünsche am Entwurf der Zustimmung des Urhebers, der als Urheber berechtigt ist Entstellungen seines Werkes zu verhindern.

Sprechen Sie bei Änderungswünschen Ihren Designer darauf an. Es findet sich sicher eine Lösung.